Weitere 27 Millionen Mark wurden mit sogenannten dinglichen Arresten belegt. (Quelle: Welt 1999)
Rössner: Wichtig ist es, sehr schnell zu reagieren, beispielsweise mit Kontenpfändungen und Arresten im In- und Ausland. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Bei Vollziehung von Arresten, einstweiligen Verfügungen, Protesten und Benachrichtungen gem. § 845 ZPO hat die Erledigung umgehend zu erfolgen, § 6 GVGA. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)